Gutschrift / Stornorechnung

Eine Rechnung kann mit einer Gutschrift oder Stornorechnung storniert werden. Die Stornierung einer Rechnung in der Buchhaltung erfolgt immer mit einem "Gegendokument".

(Youtube-Video)

Es gibt folgende Möglichkeiten:Hinweis: Bitte prüfen Sie, ob die erstellte Gutschrift auch freigegeben wurde und eine fortlaufende Nummer erhalten hat. Nur dann wird die stornierte Rechnung auch beim Buchhaltungsexport mit einem negativen Betrag exportiert.
 

Gutschrift / Stornorechnung erstellen

Zum Erstellen einer Gutschrift haben Sie folgende Möglichkeiten:


Rechnung mit Gutschrift (Stornorechnung) verrechnen

Eine Rechnung wird direkt mit einer Gutschrift verrechnet, wenn die Rechnung:

 

Rechnung stornieren

Eine Rechnung kann mit der Aktion "stornieren" als Gutschrift / Stornorechnung weitergeführt werden:



(Youtube-Video)
 

Rechnung weiterführen als Gutschrift

Eine Rechnung kann ebenso über das Aktionsfeld als Gutschrift / Stornorechnung weitergeführt werden:


 

Rechnung mit einer Gutschrift verknüpfen

(Youtube-Video)

Wurde die Gutschrift autonom über "Buchhaltung → Gutschrift / Stornorechnung → " erstellt, kann diese rückwirkend auf eine Rechnung verknüpft werden. Hierzu im Gutschrift-Dokument die Rechnungsnummer eingeben und speichern:


 

Rechnung teilstornieren

Über das Aktionsmenü können auch Teilstornos für Rechnungen angelegt werden:


Dadurch gelangt man in eine neue Oberfläche und kann dort auswählen, welche Position(en) in eine Gutschrift übergeben werden soll(en):



Falls bereits Positionen teilstorniert wurden, werden diese nicht mehr angezeigt in der Teilstorno Oberfläche.

Hinweis: Die Rechnung wird dadurch auf den Status "TEILSTORNIERT" gestellt.
 

Gutschrift stornieren

Sobald Sie eine Gutschriftnummer vergeben haben, kann das Dokument nicht mehr gelöscht werden.
Eine Gutschrift kann vor dem Abschicken:

 

Massenbearbeitung in Gutschriften

Genau wie in Rechnungen ist es möglich, die Gutschrift-Belege durch eine Massenbearbeitung abzuarbeiten.

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