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<p>Sie haben hier zwei Möglichkeiten: </p><p> </p><ol><li> Falls die versehentlich erstellte Gutschrift die Rechnung komplett storniert (über den gesamten Betrag), gleichen sich die Dokumente buchhalterisch aus. Falls die Rechnung also eigentlich gar nicht storniert werden hätte sollen, können Sie dem Kunden einfach eine neue Rechnung über den gleichen Betrag ausstellen. Die alte Rechnung und die falsche Gutschrift heben sich dann gegenseitig auf und die neue Rechnung hat den Status offen.</li><li>Führen Sie die Rechnung ein zweites Mal als Gutschrift weiter und setzen Sie vor die Beträge ein Minus ("Minusgutschrift"). Die ursprüngliche (versehentlich erstellte) Gutschrift wird dann wiederum durch die Minusbeträge der Minusgutschrift ausgeglichen, sodass weiterhin eine offene Forderung an den Kunden in Höhe der ursprünglichen Rechnung vorhanden ist.</li></ol> |