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Standardmäßig werden offene Rechungen und Gutschriften im SEPA-Zahlungsverkehr automatisch verrechnet, sofern sie zum gleichen Kunden gehören und die Gutschrift einen geringeren Betrag hat als die Rechnung. Beim nächsten Einzug wird der Betrag dann entsprechend verrringert.<br /><br />Eine Rechnung mit der Zahlungsweise Lastschrift wird im Bereich Buchhaltung → Zahlungsverkehr nicht mehr angezeigt/verarbeitet, wenn sie (teil-)storniert wurde. Eine Gutschrift dieser Zahlungsweise wird nur aufgeführt, wenn sie auf keine Rechnung verknüpft ist, die sie (teil-)ausgleicht.<br /> <ul><li>Lastschriften, die storniert werden, werden vollständig aus dem Einzug genommen. Diese ist normalerweise bereits eingezogen und darf dort dann nicht mehr auftauchen.</li><li>Die Stornorechnung wird beibehalten und beim Einzug im nächsten Monat mit der neuen Rechnung verrechnet (sofern der Rechnungsbetrag größer/gleich dem Stornorechnungsbetrag).</li><li>Eine Rückbuchung als positiven Betrag über die XML Datei auf das Konto des Kunden ist nicht möglich (wenn der Gutschriftsbetrag größer ist als der Rechnungsbetrag) → der Betrag kann z.B. als Rücküberweisung angelegt werden (Überweisungen → offene Zahlungen → neue Überweisung).</li><li>Die Stornorechnung/Gutschrift kann auch aus dem Lastschriftverfahren genommen werden (über das Datumsfeld im Gutschrift Dokument)</li></ul><br /><strong>Folgende Workarounds können Sie nutzen:</strong><br /><br /><strong>1.) </strong> Die Gutschriften, die nicht mehr im Zahlungsverkehr zur Verrechnung herangezogen werden sollen, können Sie auf <strong>"erledigt" </strong>setzen, indem Sie im Datumsfeld das aktuelle Datum setzen.<br />Die Gutschriften tauchen dann nicht mehr im Bereich Buchhaltung → Zahlungsverkehr → Lastschriften und werden auch nicht mehr auf Rechnungen verrechnet.<br /><br /> <div class="image-hover" style="float: none;"><img alt="" data-cid="5ojm7fbldwdofxflkz_flpzj1mkzmwpu" height="252" src="https://support.wawision.de/file.php?key=5ojm7fbldwdofxflkz_flpzj1mkzmwpu&expires=1580342400&signature=2c95ba8fa2b873e32a4e0a95c8871ad64a89b5af&disposition=inline" width="994" /></div><br /><br /><br /><br /><strong>2.)</strong> Sollten Sie eine Rechnung aktuell erstellt haben, die noch nicht eingezogen wurde und der Kunde ein Teil- oder Komplettstorno wünschen, können Sie die Rechnung auch immer komplett stornieren und eine neue Rechnung erstellen.<br />Die alte Rechnung wird dann mit der Gutschrift verrechnet und aus dem Lastschrifteinzug herausgenommen (= gleicht sich auf 0 aus). |